Steininger Straßenbauprodukte in der Presse

Vom Hinweispapier zum Regelwerk

Die „Hinweise für Reparaturasphalt zur Schadstellenbeseitigung (H RepA)“ enthalten Informationen über Reparaturasphalte, Anforderungen an Reparaturasphalte, geeignete Baustoffe, anzuwendende Prüfungen und Bauverfahren zur Ausführung von Schadstellenbeseitigungen. Das Papier zeigt den aktuellen Stand des Wissens auf. Wir sprachen mit Bernd Steininger, Geschäftsführer der Steininger Straßenbauprodukte Deutschland GmbH, über die Notwendigkeit der H RepA.

asphalt: Herr Steininger, warum sitzen wir heute zusammen?
Steininger: Vor Kurzem ist in einer Bauzeitschrift ein Artikel erschienen, der die Notwendigkeit der H RepA und die Arbeit der Fachgremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie die Deklarationen des GIS Codes der BG Bau infrage stellt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussionen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, gerade in der Asphaltbranche, halte ich solche Äußerungen für absolut fragwürdig und verurteilenswert. Auch die sich in Berlin derzeit abzeichnende neue sogenannte Ampel-Regierung wird diese Aspekte des Bauens, ich meine die ökologischen Aspekte und den Arbeits- und Gesundheitsschutz, weiter voranbringen. Denn man könnte in dem beschriebenen Artikel den Eindruck bekommen, dass die von 2012 bis 2016 vom Arbeitskreis 7.5.5 der FGSV und der BG Bau erarbeiteten H RepA unqualifiziert oder zumindest fragwürdig ist.
asphalt: Was muss aus Ihrer Sicht passieren?
Steininger: Auch wenn es dringend notwendig ist, dass die H RepA spätestens bei der vorgesehenen Neuausrichtung der ZTV BEA-STB 09/13 im Bereich Baustoffe aufgefuhrt werden müssen bzw. in den künftigen ZTV Asphalt-StB Asphalt Teil 2 im Bereich Instandhaltung verbindlich einfließen, haben die H RepA bereits seit Einführung den Status eines reinen Hinweispapieres in der Umsetzung der ausschreibenden Behörden sowie gerichtlicher Grundlagenentscheidungen unter Benennung der H RepA längst verlassen. Denn ein Hinweispapier der FGSV ist der erste Schritt in Richtung Regelwerk und zeigt den aktuellen Stand des Wissens auf. Gerade an aktuellen Themen, die die Asphaltbranche beschäftigen, wie beispielsweise der Arbeitsplatzgrenzwert, sieht man, wie wichtig Themen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes werden. Auch beim Umgang mit Reparaturasphalten steht die Gesundheit der Beschäftigten an erster Stelle. Durch den Einsatz von lösemittelfreien Produkten wird dafür gesorgt, dass Arbeitskräfte nicht mehr über Geruchsbelästigung und Übelkeit klagen müssen oder im schlimmsten Fall mit nicht deklarierten gesundheitsschädlichen Stoffen ahnungslos täglich umgehen.
asphalt: Welchen Stand haben denn die H RepA aktuell?
Steininger: Seit Einführung der H RepA werden diese von der Mehrzahl aller ausschreibenden Behörden in Deutschland als Vertragsbestandteil teilweise oder vollumfänglich verwendet. Sie sind mittlerweile in der Anwendung Standard bei vielen Großausschreibungen. Aber auch bei rechtskräftigen Urteilen von Landes- und Oberlandesgerichten wurde in der Urteilsverkündung auf die H RepA verwiesen. Das Gericht stellte hierbei fest, dass die H RepA eine Grundlage dafür sind, wie angesprochene Verkehrskreise beispielsweise den Begriff „lösemittelfrei“ verstehen. Weiter stellte das Gericht fest, dass die H RepA die einzige von Fachleuten erarbeitete Empfehlung ist, bei welchem Lösemittelgehalt noch von „lösemittelfrei“ in Reparaturasphalten gesprochen werden kann. Wenn hierbei deutsche Gerichte bereits auf die H RepA so deutlich Bezug nehmen, zeigt dies nach meiner Einschätzung, dass die H RepA in Deutschland auch durch die umfangreiche Anwendung der Fachbehörden bereits den Status als Stand der Technik erreicht haben sowie darauf in künftigen Urteilen Bezug darauf genommen wird. Dies bestätigen übrigens auch die Aussagen von Dr. Christoph Dröge in einem Interview mit dem B I Baumagazin aus Kiel vom November 2019. Dr. Christoph Dröge, seinerzeit Referatsleiter Baubereich bei Straßen NRW, heute Niederlassungsleiter Rheinland der Autobahn GmbH, führte aus, dass es unterschiedliche Reparaturasphalte gibt, welche unterschiedlich reagieren. Dies sei bisher, also vor Einführung der H RepA, immer etwas „nebulös“ gewesen, mit den H RepA ist nun aber Klarheit geschaffen worden. Fakt ist einfach, dass es sich bei den H RepA nicht um ein internes „Werk“ handelt, sondern dass die mit Reparaturasphalt beschäftigten Stellen hierauf zurückgreifen. Die Arbeit der FGSV hat sich hier als unverzichtbar herausgestellt. Dass die H RepA mittlerweile nicht nur bei allen Straßenbaulastträgern hohe Akzeptanz haben, zeigt sich auch daran, dass Landgerichte und Oberlandesgerichte in ergangenen Urteilen zu diesem Thema die H RepA als Urteilsgrundlage wendeten.
asphalt: Wie sehen Sie das derzeitige Marktumfeld für Reparaturasphalte in Deutschland und die Bedeutung der H RepA?
Steininger: Es gibt in Deutschland im Verhältnis zu den angebotenen Produkten sehr wenige Hersteller von Reparaturasphalt: Dies ist aber vielen Endkunden nicht klar, weil es etwa 150 Zwischenhändler mit umetikettierter Ware gibt. Hierbei ist aber die Anzahl der Hersteller von lösemittelfreien Reparaturasphalten gerade in den letzten Jahren stark gestiegen, was nur den H RepA und der Einführung des GIS-CODES der BG Bau zu verdanken ist. Generell ist festzustellen, dass der Endkunde, also zumeist der städtische- oder Gemeindebauhof sowie die Straßen- oder Autobahnmeisterei, den Einsatz von lösemittelfreien Reparaturasphalten gerade wegen des Gesundheitsschutzes ihrer Streckenwarte vorzieht. Gerade diese Zielgruppe ist froh und dankbar, dass es endlich die H RepA gibt, welche ihnen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage liefern.
asphalt: Dann sollte doch eigentlich mit Einführung der H RepA alles in Ordnung sein, oder?
Steininger: Leider nein, denn in letzter Zeit häufen sich die Versuche, unterschwellig die H RepA zu diskreditieren und den Arbeitskreis 7.5.5 der FGSV als inkompetent erscheinen zu lassen. Nachdem die BG Bau maßgeblich die Lösemitteleinstufungen in den H RepA im Arbeitskreis mit erstellt hat sowie alle Hersteller zur Teilnahme in der Gefahreneinstufung im GIS-CODE aufgefordert hat, wird dies zudem von wenigen Herstellern einfach unterlassen. Was würde Abhilfe schaffen? Steininger: Generell ist der Bereich von Reparaturasphalt im Verhältnis zum Heißasphalt ein sehr kleiner, aber mangels Alternativen in der kurzfristigen Reparatur von Kleinschäden ein sehr wichtiger. Trotzdem kann es nur im Interesse aller Beteiligten sein, wenn die H RepA kurzfristig in die ZTV BEA-StB 09/13 aufgenommen werden. Weitergehend wäre es dann auch notwendig, die Deklaration für Reparaturasphalte im GIS-CODE der BG Bau für alle in Deutschland in Umlauf gebrachte Reparaturasphalte verbindlich vorzuschreiben. Dann wäre auch sichergestellt, dass die derzeit fehlende Deklaration von Gefahrstoffen vom Verarbeiter durch den Aufdruck eines GIS-CODES auf dem Eimergebinde und der Deklaration im EUSicherheitsdatenblatt durch den Besteller erkannt werden kann. Es wäre dann ausgeschlossen, dass die Verarbeiter von Reparaturasphalt ohne jegliche Warnung und ohne jegliche sichtbare Deklaration mit Gefahrstoffen täglich umgehen müssen, welche teilweise im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. 

Bericht aus Fachzeitschrift „asphalt“
08/2021

Fachartikel 2021 STEININGER Im ASPHALT MAGAZIN HRepA Umwelt 1
Fachartikel 2021 STEININGER Im ASPHALT MAGAZIN HRepA Umwelt 2
Fachartikel 2021 STEININGER Im ASPHALT MAGAZIN HRepA Umwelt 3

Erste Gütesiegel für Lösemittelfreiheit vergeben

Reparaturasphalte sind in die Kritik geraten, denn Beschäftigten fühlten sich durchaus belästigt, obwohl diese von den Herstellern mit „lösemittelfrei“ tituliert wurden. Die BG Bau hat nun einen Giscode für Reparaturasphalte etabliert, mit dem der Anteil an Lösemitteln abgelesen werden kann. Die ersten Produkte wurden damit ausgezeichnet.

Als erstes Produkt überhaupt erhielt „Steiwa Vario“ der Steininger Straßenbauprodukte Deutschland GmbH aus Pfinztal-Söllingen mit dem Giscode RepA10 die höchstmögliche Einstufung. RepA10 bescheinigt, dass keinerlei Lösemittel mit einem Siedepunkt bis 300 °C, die nicht aus Bitumen stammen, enthalten sind. Die weiteren Giscodes (RepA20 bis RepA90) zeigen mit steigender Zahl einen steigenden Lösemittelanteil an.

„Steiwa Vario“ wurde 2006 entwickelt und wird seit 2008 in einem eigenen Werk produziert. Seit vier Jahren ist dieser Reparaturasphalt im Rahmen einer Kooperation bei Hessen Mobil auch auf höchstbelasteten Flächen wie dem Frankfurter Kreuz im Einsatz. Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Härtetest flossen bereits in die Weiterentwicklung des Produktes ein.

Bei den bisher verbauten Mengen von ca. 4.000 t zeigte sich, dass der Reparaturasphalt extrem schnell auf gleichwertige Heißasphaltqualität aushärtet. Der Prüfbericht einer Rap-Stra-Prüfstelle attestiert dem 04er Produkt hinsichtlich des Widerstandes gegenüber Verformungen die Gleichwertigkeit mit einem AC 5 DL. Durch diese hohe Stabilität und die schnelle Aushärtung entfallen in der Praxis Wiederholungsreparaturen.

„Steiwa Vario“ ist in den Kornabstufungen 0/2, 0/4 und 0/8 erhältlich. 0/2 lässt sich durch Zugabe von Wasser wie ein Estrich „ausziehen“ und ermöglicht somit den Einsatz als DSK. Für Schlaglöcher und Schadstellen mit 2 bis 8 cm Dicke kann die Körnung 0/4 genutzt werden, bei Einbautiefen zwischen 5 und 11 cm empfiehlt sich die Körnung 0/8, die mehrlagig auch bis zu 18 cm eingebaut werden kann.

Der Reparaturasphalt wird fertig gemischt im 25-kg-Eimer geliefert. Dank Frischeversiegelung ist das Produkt einvakuumiert. Aktiviert wird das Produkt nach dem Einfüllen in die saubere Schadstelle mit Wasser, wodurch eine chemische Reaktion ausgelöst wird. 1 Liter Wasser je 25 kg sind ausreichend. Anschließend wird die Stelle verdichtet. Das Produkt ist bei kühler und trockener Lagerung ohne direkte Sonneneinstrahlung 9 Monate lang lagerstabil.

baunetzwerk.biz
31. Oktober 2018

Erste Gütesiegel für Lösemittelfreiheit vergeben

So werden die Schlaglöcher im Saarland geflickt, ein Bericht in der Saarbrücker Zeitung

Die Steininger Straßenbauprodukte Deutschland GmbH liefert, wie in der Anzeige sichtbar, seit über 5 Jahren qualitativ hochwertige Reaktivasphalte zur Straßeninstandsetzung für alle Autobahn- und Straßenmeistereien im Saarland an den Landesbetrieb für Straßenbau Saarland LfS. Somit sichern wir durch unsere hochwertigen Straßenbauprodukte nicht nur, aber auch, die Verkehrssicherheit im Saarland seit vielen Jahren.

Saarbrücker Zeitung
15. März 2021

Erste Gütesiegel für Lösemittelfreiheit vergeben

Firmenchef kämpft für Qualitätsstandards

Staatssekretär informiert sich bei Steininger in Söllingen über Reparaturasphalt für den Straßenbau

Pfinztal (fini). Das Problem liegt gewissermaßen auf der Straße: Die Rede ist von Schlaglöchern im Straßenbelag, die für Verkehrsteilnehmer ärgerlich sind und teilweise auch eine Gefahr darstellen. Zur Ausbesserung der Schlaglöcher kommt Reparaturasphalt zum Einsatz. Was wenige wissen: Für diesen Asphalt gibt es so gut wie keine verbindliche Qualitätsnormen. Bei einem Besuch beim Pfinztaler Unternehmen Steininger Straßenbauprodukte hat sich Staatssekretär Steffen Bilger jetzt ein Bild davongemacht, wie es auch anders geht.

Sonst gebe es in Deutschland „für nahezu alle Bereiche Normen“, stellte Christine Neumann-Martin, Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Ettlingen, fest. Sie hatte den parlamentarischen Staatssekretär für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger, zum Besuch nach Söllingen eingeladen.

Welche Folgen die unzureichenden Qualitätsvorgaben bei Reparaturasphalt haben, schilderte Bernd Steininger: „In vielen der Reparaturasphalten sind mineralölstämmige Lösungsmittel sowie Altöle und Bitumenabfälle enthalten“. In Baden-Württemberg werden seiner Einschätzung nach „bei circa 90 Prozent der Autobahnen nicht dauerhaft und mit gefährlichen Lösungsmitteln versetzten Reparaturasphalte“ eingesetzt. Das hat Auswirkungen auf die Mitarbeiter, die nach dem Umgang mit solchen Asphalten über Kopfweh klagen. Auch für die Umwelt, speziell für das Grundwasser, stellten die Mischungen eine Gefahr dar. Durch den Einsatz von „tausenden Tonnenungeprüften Materials, das überhaupt nicht aushärtet, entstehen durch Regen und Hitze gefährliche Schmierfilme“. Geschieht dann ein Motoradunfall, dann wird dieser in der Regel nicht mit dem ausgebesserten Schlagloch in Verbindung gebracht „da die Motorradfahrer meist noch ein Stück weiter schlittern“, so Steininger.

Das überhaupt solche Asphalte verwendet liegt an der Art der Beschaffung: „Beim Einkauf des Reparaturasphalts steht der niedrige Preis ganz eindeutig vor der Qualität“, wie Steininger schildert. Zwar gebe es inzwischen ein Hinweispapier, das „in Urteilen als Stand der Technik aufgeführt wird“. Aber in diesem Hinweispapier würden „wesentliche Qualitätsparameter“ fehlen, so der Firmenchef. In den Augen von Steininger ist es wichtig, dass man von Seiten der Politik „verbindliche Qualitätsvorgeben“ festsetzt und für mehr Transparenz sorgt. Werden die verwendeten Inhaltsstoffe aufgeführt, dann stelle dies auch einen Schutz für diejenigen dar, die mit den Materialien umgehen.

BNN vom 24.09.2020
Ausgabe HARDT Nr. 222/2020

BNN Firmenchef kämpft für Qualitätsstandards
FIRMENCHEF Steininger KÄMPFT FÜR QUALITÄTSSTANDARDS

Kaltes auch an heißen Tagen

Nicht immer ist ausreichend Zeit da, um Schlaglöcher durch eine grundhafte Erneuerung mit Heißasphalt auszubessern. Zeitdruck, ungünstige Witterung oder die notwendige schnelle Wiederherstellung der Verkehrssicherheit machen den Einsatz von Kaltasphalt unerlässlich. Mit Reaktivasphalt steht eine einfach zu handhabende Möglichkeit zur Verfügung.

Bernd Steininger ist stolz auf das, was er in Pfinztal-Söllingen – nahe Karlsruhe – errichtet hat. „8 Mio. Euro Entwicklungs- und Maschinenaufwand haben wir hier in den letzten Jahren in unseren Standort investiert“, erläutert er. Dafür hat er eine Produktionslinie entwickelt, die mit nur drei Personen bedient werden kann. Hier läuft alles nach Industrie 4.0 vollautomatisch, die Einführung der KI-Technologie steht kurz bevor. Eines seiner Produkte erfreut sich vor allem im Bauhof seiner Gemeinde großer Beliebtheit: der Reaktivasphalt Steiwa-Vario 0/2 und 0/4, Steiningers Premiumprodukte.

Steiwa-Vario besteht aus nachwachsenden, pflanzlichen Rohstoffen. Michaela Steininger kennt aber noch weiter Vorteile: „Durch extrem schnelle Aushärtung ist der Reaktivasphalt sofort stabil und erreicht bereits zwei Stunden nach Einbau 5,7 kN Druckbelastung. Steiwa-Vario ist sehr schnell zu verarbeiten, wir rechnen so ungefähr durchschnittlich mit 13,5 Minuten pro Schlagloch – inklusive Anfahrtsweg“, erläutert sie.

Das Produkt hat sich seit der eigenen Herstellung im Jahre 2008 mehrfach bewährt, auch bei maximalen Anforderungen und widrigsten Wetterbedingungen, erzählt sie stolz.

Für den Bauhof kommt positiv hinzu, dass der Asphalt mit Wasser reagiert. Das bedeutet, dass bei Steiwa-Vario 0/2 lediglich das Schlagloch gesäubert und angespritzt werden muss, dann wird es aufgefüllt, mit Wasser befeuchtet und abschließend bis auf Null-Nivaeu glattgezogen.

Das umständliche Hantieren mit einer Rüttelplatte zur Verdichtung entfällt. „So eine Rüttelplatte wiegt auch rund 250 kg. Wer die nicht bei jedem Schlagloch mittransportieren muss, weiß, was das für eine Erleichterung ist“, so Michaela Steininger.

Steiwa-Vario 0/2 ist gleichwertig im Verformungswiderstand zu einer Asphalttragschicht gemäß den TL Asphalt-StB 07/13. STEIWA-VARIO 0/4 ist gleichwertig im Verformungswiderstand zu einer Asphaltdeckschicht AC 5 DL gemäß den TL Asphalt-St8 07/13 nach RAP-Stra-Prüfung 0465/17.

Beides ist 100 % frei von mineralölstämmigen Lösemitteln nach Vorgaben der H RepA.

Noch während Steininger über seinen Firmensitz läuft und seine Zukunftspläne für ein neues Bürogeb.ude und Logistikzentrum hier am Standort erläutert, legt er dar, wo die Probleme liegen: ,,Ich kann die S-Klasse nicht zum Preis eines Dacias anbieten.“ Die Vergaberegeln für die öffentliche Handstets an den Günstigsten den Auftrag zu vergeben – gehören schnellstens auf den Prüfstand, bei durchschnittlich 3 % Materialkosten im Vergleich zu den Zusatzkosten durch Sperrungen, Fuhrpark usw. Umfangreiche Nachflickungen mit einem Vielfachen der Materialkosten sind die Folge, welche den Ruf von Reaktivasphalt allgemein beschädigen. Vielmehr sollte Reaktivasphalt als sinnvoller Baustoff und Technologieträger für die schnelle Wiederherstellung der Verkehrssicherungspflicht der Straßenbaulastträger gesehen werden.

Ein generelles Anliegen ist ihm, dass in öffentlichen Ausschreibungen auch nach Auftragsvergabe geprüft wird, was da geliefert wurde und ob es überhaupt den Ausschreibungskriterien entspricht. Hier sollte eine ausführliche Erst- und Folgeprüfung der Reparaturasphalte erfolgen, bevor diese auf schwer belastete Autobahnen oder Bundesstraßen verbaut werden. Hierbei wäre es längst überf.llig, die heute schon in den Qualitäts-Mindestanforderungen stark gekürzte und mit relativen Darlegungen überh.uften H RepA mindestens als Bestandteil in die ZTV BEA StB 09 mit aufzunehmen.

Bericht aus Fachzeitschrift „asphalt“
05/2019

Fachartikel 2019 STEININGER Im ASPHALT MAGAZIN DAV 1
Fachartikel 2019 STEININGER Im ASPHALT MAGAZIN DAV 2
Fachartikel 2019 STEININGER Im ASPHALT MAGAZIN DAV 3

Fatale Marktentwicklung zum Billigkaltmischgut

Wir führten ein sehr persönliches und offenes lnterview mit Bernd Steininger über die Marktzustände bei der Beschaffung von Kaltmischgütern und Reparaturasphalten.

Die Familie Steininger blickt über eine Kompetenz in diesem Werkstoff bis auf das Jahr 1972 zurück, wo bereits der Seniorchef Walter Steininger (verstorben 2013) sich für hochwertige Reparaturasphalte einen Namen machte. Heute steht Bernd Steininger als Gesch.ftsführer und Inhaber der Firma aus Pfinztal bei Karlsruhe vor.

Herr Steininger, können Sie uns die Situation in Deutschland in Bezug auf Kaltmischgut und Reparaturasphalt aus Ihrer Sicht schildern?

>> Bernd Steininger: Bis 2015 gab es keine technischen Norm-Vorgaben für die Beschaffung von Kaltmischgütern oder Reparaturasphalten. Dies hat dazu geführt und ist heute noch existent, dass in einem völlig unreguliertem Markt billige Kai tmischgüter auch auf Autobahnen und Bundesstraßen eingebaut wurden und werden, welche im Großteil umwelt- und gesundheitsschädliche Substanzen eingemischt haben. Wie in einer Dokumentation des „Spiegel“ dargestellt wurde, sind dies rund s 1 Altöl, Schalöl oder Lösemittel pro Tonne, die durch Regen ins Grundwasser versickern können. Der Gesamtverbrauch in der Bundesrepublik an Kaltmischgütern liegt bei ca. 200.000 t pro Jahr.

Bedeutet dies, dass wir von einer großen Umweltverschmutzung sprechen?

>> Bernd Steininger: Korrekt.

Gibt es dafür Beispiele?

>> Bernd Steininger: Ja, wie ich durch eine Ausschreibung weiß, beabsichtigt allein der Landesbetrieb Straßenbau NRW in den nächsten 2 Jahren 6.300 t lösemittelhaltige Kaltmischgüter einzubauen. Ich befürchte, dass hiervon auch große Mengen aufhochbelasteten Autobahnen und Bundesstraßen gelangen. Dabei ist technisch klar, dass diese Materialien neben der massiven Umweltbelastung auch über Monate nicht  aushärten,

bei Regen und Sonneneinstrahlung durchfetten und das Lösemittel oder Alt/Schalöl ins Grundwasser sowie der Splitt nach fehlender Bindung als Rollsplitt auf der Fahrbahn liegt.

Auch in Baden-Württemberg werden vorwiegend lösemittelhaltige Kaltmischgi.iter auf der Autobahn verbaut, obwohl dies durch die HRepA verboten ist.

Sollte nicht gerade die Veröffentlichung H RepA Abhilfe schaffen?

>> Bernd Steininger: Die H RepA als Hinweispapier ist derzeit die einzige Grundlage für die rechtssichere Beschaffung von Kaltmischgut und Reparaturasphalt. Mit einer richterlichen Entscheidung des Landesgerichtes Karlsruhe hat die H RepA den Status eines Hinweispapieres verlassen und wurde durch das Gericht als Stand der Technik erklärt. Dies bedeutet, dass bei jeglicher rechtlicher Klärung beispielsweise bei einem Personenschaden vor deutschen Gerichten dieses Urteil sowie der derzeitige Stand der Technik, die H RepA, als Grundlage für die Rechtsprechung herangezogen werden wird.

Wer würde denn bei einer möglichen rechtlichen Klärung die Verantwortung tragen?

>> Bernd Steininger: Dies müsste an dieser Stelle ein Richter beantworten. Vereinzelt haben sich aber schon ausschreibende Personen von Straßenbauämtern von ihrem Ausschreibungstext distanziert und auch Großausschreibungen deshalb aufgehoben, um nicht wegen eines falsch deklarierten Leistungsverzeichnisses in ein persönliches Haftungsrisiko zu geraten. Bei Zentralausschreibungen wird uns oftmals von der zentralen Beschaffung mitgeteilt, dass die einzelnen Autobahn- und Straßenmeister die Eignung der Kaltmischgüter vor dem Einbau sicherstellen sollen. Leider sind diese Straßenmeister oftmals der Meinung, dass sie sich auf die zentrale Beschaffung in diesem Punkt verlassen können und das Material bedenkenlos überall verwenden können. Die Materialeinschätzung sollen oftmals die Streckenwarte übernehmen. Aus unserer Sicht kann ein Verarbeiter diese Verantwortung gar nicht tragen.

Der Zentraleinkauf von HessenMobil Beispielsweise teilte uns mit, das die Verantwortung der Materialprüfung sowie des rechtssicheren Einsatzes gerade bei hochbelasteten Verkehrsflächen BK100 ausschließlich beim verantwortlichen Straßen- oder Autobahnmeister in den einzelnen Meistereien liegt. Nur die Tatsache, das verschiedene Kaltmischgüter nach Ausschreibung bei HessenMobil im Intranet gelistet sind und bestellt werden können, entbindet den Straßen- oder Autobahnmeister nicht von seiner Verantwortung. Dies sei auch schriftlich dokumentiert und liegt jedem einzelnen Dienststellenleiter vor. Den Zentraleinkauf trifft somit anscheinend keine Verantwortung, auch wenn lösemittelhaltige Kaltmischgüter, welche nach H RepA auf BK100 untersagt sind, von den Meistereien beispielsweise auf die Autobahn eingebaut werden oder die ausgeschriebene Qualität überhaupt geliefert wurde.

Können Sie einige Worte zu der Beschaffung von Reparaturasphalt und Kaltmischgut in Deutschland sagen?

>> Bernd Steininger: Leider werden bisher die Gefahren für Mitarbeiter, Umwelt und Verkehrsteilnehmer, die von Kaltmischgütern und Reparaturasphalten ausgehen können, noch unterschätzt. Es gibt Onlinemedien, die sich durch die Veröffentlichungv on Herstellertexten finanzieren. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht überprüft. Die meisten Leser wissen dies aber nicht. Es ist also reine Werbung, die bekanntermaßen alles verspricht. Beim Thema Reparaturasphalten versuchen wir als Hersteller, die Kunden in der größtmöglichen Neutralität aufzuklären. Es wäre aber notwendig, dass für einen Straßenbaustoff Fachleute vor Ort die Kunden beraten. Dies unter der Grundlage der H RepA sowie unabhängiger RAP Stra Prüfberichte, die die Straßenmeister beim Kauf als Vertragsbestandteil als Grundlage der Bestellung im Auftrag aufführen müssen.

Wie ist die derzeitige Realität aus Ihrer Sicht?

>>Bernd Steininger: Es geht zu wie auf der Kirmes. Gerade Bauhofleiter und Straßenmeister werden von einer Flut von Kaltmischgutverkäufern auf den Bauhöfen teilweise schon belästigt. Als ich 1998 in den Markt eingetreten bin, gab es 4 Produkte, die von technisch versierten Außendienstmitarbeitern vertrieben wurden. Stand 2019 sind es bei 6 Herstellern in Deutschland an die 180 verschiedene Kaltmischgüter – wobei keiner weiß, wie viel in Deutschland produziert und was da eigentlich eingemischt wurde.

Die Produkte werden größtenteils von fachlich unkundigen Vertretern, meist mit einem Bauchladene ines ganzen Katalogesv erschiedener Produkte für den Bauhof, als bestes Material mit dem billigsten Verkaufspreis angepriesen. Anstatt über fachliche Grundlagen die Produkte seriös zu vertreiben, wird teilweise versucht, über Tankgutscheine oder Bierkisten zusätzlich zur Palette Kaltmischgut oder einem geschenkten Glühweinstand zu Weihnachten die Gunst der Verarbeiter oder Einkäufer zu gewinnen.

Was bedeutet dies für Sie als Hersteller?

>> Bernd Steininger: Das schwierige Marktumfeld motiviert mich persönlich, meine Frau Michaela Steininger und unsere Mitarbeiter, uns noch mehr für ein seriöses Marktumfeld in Deutschland einzusetzen.

Hierbei geht es nicht mehr nur um den Verkauf von Reparaturasphalt. Gerade auch die Umweltverschmutzung von Billig-Kaltmischgütern in Zeiten von immer mehr Umweltschutzwillen der Bevölkerung wollen wir unterstützen. Hierbei werden wir unermüdlich die marktgegebenen Missstände auch bei politischen Stellen bis zum Verkehrsministerium offenlegen.

Da die reinen Materialkosten für eine Schlaglochreparatur im Schnitt nur bei 3 % der Gesamtkosten liegen, wollen wir einen Wettbewerb des wirklich besten Reparaturasphaltes nach technischen Grundlagen fördern. Es soll bei allen Herstellern in Deutschland eine Kultur im Wettbewerb der Herstellung besserer und umweltfreundlicher Produkte sinnhaft machen. Es soll das wirtschaftlichste Material den Zuschlag erhalten, nicht das billigste.

Ich werde immer wieder betonen, dass wir unser Premiumprodukt Steiwa-Vario nicht zum Billigpreis anbieten können. Wir haben aber die Möglichkeit, durch unsere hochmoderne und vollautomatisierte Produktion auf alle Anforderungen und Marktgegebenheiten, sowie allen Anforderungen in Leistungsverzeichnissen und Aktionen von Mitbewerber zu reagieren. Weiterhin unterstützt uns unsere externe Rechtsabteilung, offenkundige Missstände, falsche Produktbeschreibungen oder gefakte Prüfberichte gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Erreichen eines seriösen Marktumfeldes sehe ich für mich persönlich gerade in der Nachfolge meines Vater Walter Steininger als oberstes Ziel.

Was würden Sie den Lesern für eine Empfehlung beim Einkauf von Reparaturasphalt geben?

>> Bernd Steininger: Reparaturasphalt ist für die Kunden unverzichtbar. Es ist aus meiner Sicht der derzeit einzige sinnvolle Weg, ad hoc auftretende Schäden im Rahmen der notwendigen Verkehrssicherungspflicht auch bei schlechten Witterungsbedingungen schnell zu beseitigen.

Es muss aber unabdingbar eine Qualitätssicherung vor Verwendung durchgeführt werden, um Umwelt- oder Gesundheitsschäden sowie Unfälle durch Rollsplitt und Ölspuren durch Billigkaltmischgut sicher ausschließen zu können. Hierzu kann das Material vorab in einer RAP-Stra Prüfstelle (für 400 bis 500 Euro) beispielsweise auf Aushärtung überprüfen werden. Weiterhin gibt es einen Kurztest, mit dem innerhalb von 20 Minuten eine Qualitätseinschätzung vorgenommen werden kann. Die Kosten für eine solche Prüfmuffe liegen unter 3 Euro. Gerne sind wir bereit, in der maximal möglichen Neutralität, interessierten Kunden die Möglichkeiten im persönlichen Gespräch aufzuzeigen.

Interview mit Bernd Steininger
“Reparatur-Asphalt” 2019

Sachverständigen Interview 2019 STEININGER Im Fachmagazin ASPHALT UND BITUMEN Sonderausgabe Reparaturasphalt 1
Sachverständigen Interview 2019 STEININGER Im Fachmagazin ASPHALT UND BITUMEN Sonderausgabe Reparaturasphalt 2
Sachverständigen Interview 2019 STEININGER Im Fachmagazin ASPHALT UND BITUMEN Sonderausgabe Reparaturasphalt 3

Beschaffung von Reparaturasphalt –
Schlaglöcher müssen fachmännisch ausgebessert werden – dabei zählt Qualität!

Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen müssen Sie als Bauhofleiter verschiedene Merkmale von Kaltmischgut kennen und beachten.

In den letzten Jahren hat sich aufgrund der Arbeitssicherheit im Bezug auf den Umgang mit öl- und lösemittelhaltigen Kaltmischgütern einiges geändert. Dieser Umstand führt bei den öffentlichen Stellen dazu, zur Eigensicherung im Bezug auf die Verkehrssicherungsplicht sowie dem Schutz der Verarbeiter und auch den Abwendungen von rechtlichen Problemen (siehe Urteil Heilbronn) eine Qualitätssicherung im Bezug auf den Materialeinkauf einzuführen. Generell gibt es in Deutschland ca. 100 verschiedene Kaltmischgüter im Angebot, allerdings nur ca. sechs bis acht Produzenten. Hierzu benötigen die Einkäufer der Kommunen  wichtige Informationen, welche hier komprimiert zusammengefasst sind:

Was gibt es für „Kaltmischgüter“?

Kaltmischgut als lose Ware (Schüttgut, Sackware und auch Eimerware) 

Versetzt mit nicht aushärtenden schwerflüchtigen Ölen; nicht recyclingfähig, nicht aushärtend. Wird verwendet zur provisorischen Straßenflickung und hat eine geringe Standzeit, da sich das Material durch die nicht aushärtenden Eigenschaften durch Regen, Schnee und Eis aus dem Schlagloch bei längerer Liegezeit „ausfährt“. Desweiteren kann es hierbei zu sogenannten „Fettspuren“ auf der Fahrbahn kommen, da die Öle durch den sogenannten „Pumpeffekt“ bei Pkw-Überfahrung auf der Fahrbahn verteilen und bei Regen in die Kanalisation ausgeschwemmt werden können.

Lösemittelhaltige Kaltmischgüter

Werden anstatt mit schwerflüchtigen Ölen mit hochdefundierenden Lösemitteln versetzt. Hierdurch hat das Material bis zu einer gewissen Einbaudicke (in welcher das Lösemittel noch „ablüften“ kann) eine gewisse Aushärtung. Diese führt zu einer längeren Liegedauer im Schlagloch als bei Materialien aus dem Punkt 1. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind bei diesen Produkten aufgrund der eingemischten Lösemittel (Gefahrgut) im Bezug auf den Mitarbeiterschutz und auf die sichere Lagerung im Bauhof (Schutzraum) vom Einkäufer vorab mit Hilfe des EG-Sicherheitsdatenblatten zu klären.

Lösemittelfreie, reaktive Reparaturasphalte

Diese Produkte bestehen aus nachwachsenden Rohstoffen und führen beim Benetzen mit Wasser eine chemische Reaktion aus, welche das Material komplett aushärten lässt. Hierbei kann auf Gift- oder Gefahrenstoffe verzichtet werden. Generell sollte aber der Einkäufer sich vom Lieferant die 100 %-ige Lösemittelfreiheit (Fachausdruck VOC O) schriftlich zur Eigensicherung bestätigen lassen, da es hierbei auf dem Markt auch Mischprodukte REAKTIV mit Lösemittelzusätzen gibt. Generell gibt es hierbei eine „Gesetzeslücke“, welche auch bei Produkten „Lösemittelfrei“ eine Beimischung von geringen Mengen Lösemittel zulassen. Somit ist zu empfehlen, sich die 100 %-ige Lösemittelfreiheit vom Lieferant schriftlich bestätigen zu lassen und zusätzlich einen unabhängigen Prüfbericht einer stattlich autorisierten Prüfstelle nach den RAP STRA-Vorgaben einzuholen.

Empfehlung von öffentlichen Stellen

Der Trend der letzten Jahre geht eindeutig zur Verwendung von lösemittelfreien Reparaturasphalten, da diese durch ihre schnelle Aushärtung eine sehr hohe Haltbarkeit erzeugen und hierdurch weniger Nachsanierungskosten anfallen. Zusätzlich sind die Bauhofmitarbeiter bei 100 %-iger Lösemittelfreiheit keinen gesundheitlichen Problemen im Umgang mit Gefahrstoffen ausgesetzt und die Einlagerung im Bauhof im Bezug auf die Brandschutzverordnung für Gefahrenstoffe nicht relevant.

Beim Einkauf darauf achten

Nach welchen Parametern kann man einen guten Reparaturasphalt beim Einkauf erkennen? 

Der Hohlraumgehalt des Mischgutes sollte möglichst gering sein, da sich durch feinkörnigere Materialien in der Deckschicht eine höhere Haltbarkeit durch reduzierten Wassereintritt ergibt. Dennoch sollte der Hohlraumgehalt bei Materialien der hauptsächlich verwendeten 2-5 mm Mischgütern nicht über 10 % Hohlraumgehalt liegen.

Oft werden Produkte mit zu geringem Bindemittelgehalt angeboten, wodurch die Haltbarkeit durch einen reduzierten Bitumengehalt auftreten. Hierbei wird empfohlen, das der Bindemittelanteil beispielsweise bei der am meisten verwendeten Körnung 2-5 mm nicht unter 7 Masseprozent der Gesamtmischung liegt.

Sehr oft ist die Qualität des Mischgutes durch einen Einbau im Schlagloch sehr schlecht zu ermitteln, da hierbei nicht erkannt wird, ob das Bindemittel im Mischgut aushärtet, oder ob sich nur der Splitt durch Verdichten optisch „ hart“ zeigt. Zur langlebigen Schlaglochsanierung ist es aber notwendig, dass das Bindemittel im Material erhärtet, da sich ansonsten durch Wassereintritt der Bitumen vom Gestein trennt und das Material vom Verkehr herausgefahren wird. Hierbei kann ein Materialkurztest auf dem Bauhof durchgeführt werden, bei welchem das Material in einer im Baustoffhandel erhältlichen „Gummimuffe“ eingebracht wird und nach Einhaltung der vom Lieferant vorgegebenen Einbaukriterien in der Muffe verdichtet und ausgeschalt wird. An diesem Prüfkegel kann man dann neben der „Feinheit“ der Sieblinie auch erkennen, ob sich das Material erhärtet oder nicht.

Zur langlebigen Sanierung der Schadstelle ist somit ein Produkt geeignet, welches neben der raschen Aushärtung und einer sinnvollen Einlagerzeit beim Kunden dann auch eine sogenannte Marshallkörperstabilität auch bei kalter Witterung und starkem Regen erreicht. Auch hierbei empfiehlt es sich, sich diese Werte vom Lieferanten durch einen unabhängigen Prüfbericht einer stattlich zugelassenen RAP STRA-Prüfstelle dokumentieren zu lassen. Bei Kommunen mit großen Abnahmemengen werden hierbei mindestens 6 KN bei einer Prüftemperatur von 25 °C in einer Prüfzeit von drei Stunden vorgegeben. Dieser Punkt ist deshalb sehr wichtig, da gerade bei schlechter Witterung eine rasche Aushärtung auf der Baustelle sehr wichtig ist.

Es gibt hierbei aber auch am Markt angebotene Produkte, welche bei einer Prüftemperatur von 60 °C Marshallkörperfähige Mischgüter anbieten und somit eine sehr hohe Materialgüte in Richtung Heißasphaltqualität anbieten.

Bericht aus “Der Bauhofsleiter”
Ausgabe Dezember 2015

Sachverständigen Interview 2016 STEININGER Im Fachmagazin DER BAUHOFSLEITER 1
Sachverständigen Interview 2016 STEININGER Im Fachmagazin DER BAUHOFSLEITER 3
Sachverständigen Interview 2016 STEININGER Im Fachmagazin DER BAUHOFSLEITER 4